(auch: Sechs-Wochen-Gedächtnis oder -Gottesdienst, 2. Sterbeamt) Etwa sechs Wochen nach der Beerdigung besteht die Möglichkeit, in einer der regulären Sonntagsmessen noch einmal des/der Verstorbenen besonders zu gedenken. Dies geschieht innerhalb des Hochgebetes, in dem dann auch in der Regel der Name des/der Toten genannt wird.
Gedenkgottesdienste
Sechs-Wochen-Amt
Jahrgedächtnis
Das Jahrgedächtnis (auch Jahresamt oder Jahresgedächtnis), das ebenfalls in einer heiligen Messe ein Jahr nach dem Tod begangen wird, schließt das traditionelle Trauerjahr ab. Wie im Sechs-Wochen-Amt besteht auch hier die Möglichkeit, in einer der regulären Sonntagsmessen noch einmal des/der Verstorbenen besonders zu gedenken.
Totengedenken an Allerheiligen/Allerseelen
In vielen Gemeinden werden in den Gottesdiensten an Allerheiligen (1. November) und Allerseelen (2. November) an die Verstorbenen des zurückliegenden Jahres gedacht, indem sie namentlich verlesen werden.
Gottesdienste für Trauernde
An manchen Orten gibt es auch die Tradition besonderer "Gottesdienste für Trauernde", zu denen die Angehörigen der Menschen eingeladen werden, die während eines bestimmten Zeitraums verstorben sind. Auch hier steht das persönliche Gedenken und Erinnern im Mittelpunkt der Gestaltung.
Bitte fragen Sie in Ihrer Gemeinde / Ihrem Pfarrbüro nach, was vor Ort üblich ist.
"Gedanken - Gedenken"
Seit einigen Jahren gestalten die Mitglieder der AG Trauer im pastoralen Raum zweimal im Jahr (im Sommer und am 4. Adventswochenende) alternative Gedenkfeiern für Verstorbene, die ganz bewusst an anderen Orten und zu anderen Zeiten stattfinden und somit Menschen, die nicht mehr so sehr in den Gottesdiensten der Gemeinden beheimatet sind, eine Möglichkeit des persönlichen Gedenkens an ihre Verstorbenen bieten. Diese Feiern stehen immer unter einem bestimmten Thema und sind geprägt von einer besonders kreativen Gestaltung – sowohl inhaltlich als auch musikalisch.
nähere Informationen: hier